Leitfaden der Schule

Überall, wo Menschen zusammenleben oder arbeiten, müssen sie gewisse Regelungen treffen und einhalten, damit eine gute Gemeinschaft entstehen kann.

 

Lehrerkollegium, Gesamtelternbeirat und Schulkonferenz der Hardbergschule entwickelten gemeinsam die unten aufgelisteten Regelungen.

 

Sicherheit:

Aufsicht:

Schulbeginn zur 1. Stunde ist um 7.45 Uhr – Einlass in das Schulgebäude um 7.35 Uhr. Wenn Ihr Kind nicht zur Frühbetreuung angemeldet ist, sollte Ihr Kind generell aus Aufsichtsgründen und wegen Lärmbelästigung für die Klassen mit Unterricht frühestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände sein.

Während der großen Pause sind immer zwei Lehrer/innen auf dem Pausenhof für die Kinder zuständig. Alle Schüler/innen dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen. Nach dem Unterricht müssen die Schüler/innen das Schul-bzw. Hallengelände (nach dem Sportunterricht) verlassen bzw. sich umgehend in die Betreuung begeben, da dann keine Aufsicht gewährt ist.

 

Schulwege:

Für die Schüler/innen sollten die Schulwege selbstverständlich sein, auf denen die Gefährdung durch Straßenverkehr möglichst gering ist (z.B. Benutzung der Bedarfsampeln). Der möglichst kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Schulweg ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgedeckt.

 

Fahrdienst:

Bitte überlegen Sie immer wieder, ob es – von begründbaren Notwendigkeiten einmal abgesehen – wirklich nötig ist, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen oder von dort abzuholen. Bitte bedenken Sie, dass ein erhöhtes Verkehrsaufkommen die Sicherheit Ihrer Kinder gefährdet.

Der Schulweg mit Freunden ist auch ein ganz wesentlicher Teil des Schullebens und ein wichtiger „Weg“ in die Selbständigkeit.

Da es immer wieder vorkommt, dass parkende Autos am Wegfahren gehindert werden, nutzen Sie bitte die gekennzeichneten Parkplätze vor der Turnhalle.

Fahrräder:

Sobald die Kinder im Laufe der 4. Klasse die von der Polizei durchgeführte Fahrradausbildung und die entsprechende Prüfung erfolgreich bestanden haben, dürfen sie von Seiten der Schule mit dem Fahrrad kommen.

Ausnahmen hiervon (etwa bei sehr langem Schulweg) müssen mit dem/r Klassenlehrer/in abgesprochen werden – eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern wird dann in der Schule hinterlegt.

 

Umweltschutz:

Verpackungen:

Wir empfehlen, Vesperbrote und ähnliches in wieder verwendbare Behältnisse zu verpacken, ebenso die Getränke (bitte beschriften). Es sollte möglichst kein Verpackungsabfall in die Schule mitgebracht werden. Glasflaschen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

 

Gesundheit/Hygiene:

Frühstück:

Um in der Schule leistungs- und aufnahmefähig zu sein, braucht Ihr Kind ein gesundes Vesper und ein geeignetes Getränk. Wir empfehlen z.B. ein Vesperbrot mit Obst und Gemüse – Süßigkeiten sind keine geeigneten Zwischenmahlzeiten.

 

Schulranzen:

Er sollte nicht schwerer als 10 Prozent des Körpergewichts Ihres Kindes sein. Bitte kontrollieren Sie deshalb ab und zu den Inhalt der Schultasche. Im Klassenzimmer gibt es genügend Ablagefächer für Materialien, die Ihr Kind nicht täglich hin und her zu schleppen braucht.

 

Sportkleidung:

Geben Sie Ihrem Kind immer jahreszeitlich passende Sportkleidung mit. Wer seine Sportsachen nicht dabei hat, darf leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht mitturnen. Die Kinder sollten feste Sportschuhe dabeihaben, Haare müssen zusammengebunden und Schmuck abgelegt werden. Ohrringe (außer Ohrstecker) müssen bereits zu Hause entfernt oder abgeklebt werden.

 

Ansteckende Krankheiten:

Bei ansteckenden Krankheiten oder Ansteckungsgefahren (z.B. Kopfläuse) muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Darüber hinaus verbietet das Infektionsschutzgesetz bei ansteckenden Krankheiten einen Schulbesuch so lange, bis durch eine ärztliche Bescheinigung die Beseitigung der Gefahr bestätigt wird. (Das Infektionsschutzblatt haben Sie alle erhalten.)

 

Chronische Erkrankungen und Bedrohungen:

Wenn Ihr Kind in Notfällen bestimmte Maßnahmen oder Medikamente benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer auf. Dies gilt auch bei einer Wespen- oder Bienenallergie, jegliche Allergien sowie Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Ordnung:

Änderung privater Daten:

Bitte melden Sie Änderungen von Adresse, Telefonnummer, Religionszughörigkeit oder der Erziehungsberechtigung (gegebenenfalls Kopie vom Familiengericht) immer sofort dem Sekretariat.

 

Krankmeldung:

Ist ein Kind erkrankt, entschuldigen Sie es bitte telefonisch vor 7.45 Uhr. Sie können dies auch durch die Mitteilung eines Mitschülers oder einer Mitschülerin tun.

Wenn wir von einem Kind nichts hören, werden wir baldmöglichst anrufen. Dies bedeutet auch eine Sicherheit für Sie.

Kommt Ihr Kind wieder zur Schule, braucht es eine schriftliche Entschuldigung, ab einer Woche eine ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich ist, bitten wir um eine schriftliche Nachricht für die Sportlehrerin/den Sportlehrer.

 

Beurlaubungen:

Sie werden in der Regel nur bei ärztlich verschriebenen Kuren oder familiären Angelegenheiten (z.B. Hochzeitsfeiern, Todesfällen) gewährt. Grundsätzlich nicht möglich sind Beurlaubungen vor der nach zusammenhängenden Ferientagen zur Urlaubsverlängerung. Bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer Beurlaubungen gestatten, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig. Anträge für eine Beurlaubung müssen rechtzeitig und immer schriftlich gestellt werden.

 

Vertretungsunterricht:

Bei Erkrankung einer Lehrkraft ist die auf dem Stundenplan Ihres Kindes angegebene Unterrichtszeit am ersten Tag auf jeden Fall gewährleistet. Wenn Randstunden ab dem zweiten Tag ausfallen, wird Ihnen dies über eine Mitteilung über Ihre Kinder bekannt gemacht (Info in der Agenda). Die Kinder, die an diesen Tag in der Kernzeitbetreuung angemeldet sind, werden auf jeden Fall immer betreut. Bitte suchen Sie für eventuelle Fälle jemanden, auf den Sie im Notfall als Anlaufstelle zur Betreuung zurückgreifen können. Ihr Kind sollte immer wissen, wohin es gehen könnte, denn auch Sie könnten einmal aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht pünktlich zu Hause sein. Wenn die Betreuung Ihres Kindes in Ausnahmefällen einmal nicht gewährleistet sein sollte, so dürfen Sie sich gerne bei uns melden. (Ihr Kind wird dann in einer anderen Klasse mitbetreut.)

 

Hitzefrei:

Im Sommer kann es bei einer Temperatur von 25 Grad Celsius, gemessen um 11.00 Uhr, zu „Hitzefrei“ kommen. In diesem Fall entfällt die 6. Stunde. Eine Betreuung ist bei Bedarf gewährleistet.

 

Begleiten, Bringen und Abholen von Schüler/innen:

Für alle Kinder der Schule ist der vordere Eingang zur Straße aus Sicherheitsgründen tabu – dies gilt auch, wenn Sie alleine oder mit Ihrem Kind zusammen das Schulhaus verlassen.

Um Ihre Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen, sollten Sie nicht mit Ihnen bis zum Klassenzimmer gehen. Wenn Sie Ihr Kind begleiten, so verabschieden Sie es bitte vor dem Schulgebäude. Dies dient auch der Sicherheit Ihres Kindes, da sich sonst jederzeit fremde Personen im Schulhaus aufhalten könnten. Unsere Schule ist rauchfreie Zone. Wir bitten Sie deshalb darum, auf dem gesamten Schulgelände nicht zu rauchen.

 

Sonstiges:

Fundsachen:

Täglich werden Kleidungsstücke, Brotdosen, Trinkflaschen, Turnbeutel, Mäppchen etc. von Kindern in der Schule vergessen. In der Fundkiste im vorderen Eingangsbereich werden sie gesammelt. Da die Sachen meist nicht beschriftet sind, erkennen die Kinder oft ihre eigenen Dinge (selbst teure Anoraks) nicht wieder. Dort können Sie immer wieder einmal selbst nachschauen, wenn Sie etwas vermissen.

 

 

 

In der Hoffnung auf ein gutes Gelingen von der Schulkonferenz im Schuljahr 2021/22 verabschiedet.